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   BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72   

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https://dejure.org/1973,843
BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72 (https://dejure.org/1973,843)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1973 - VI ZR 15/72 (https://dejure.org/1973,843)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 (https://dejure.org/1973,843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 700
  • MDR 1973, 400
  • VersR 1973, 423
  • DB 1973, 659
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57

    Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72
    Überdies ist aber anerkannt, daß die dort im Besonderen genannten Nachteile nicht die einzigen vermögensrechtlichen Schäden sind, die als Folgen einer Körperverletztang ersatzfähig sein können (vgl. §§ 249, 252 BGB, BGHZ 26, 69, 77; 27, 137, 142; Soergel/Zeuner Anm. 1 zu § 842 BGB).
  • BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72
    Überdies ist aber anerkannt, daß die dort im Besonderen genannten Nachteile nicht die einzigen vermögensrechtlichen Schäden sind, die als Folgen einer Körperverletztang ersatzfähig sein können (vgl. §§ 249, 252 BGB, BGHZ 26, 69, 77; 27, 137, 142; Soergel/Zeuner Anm. 1 zu § 842 BGB).
  • BGH, 25.04.1972 - VI ZR 134/71

    Hypothetische Kausalität - Überholende Kausalität - Beweislast

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72
    Es geht also nicht etwa um die Behauptung der Beklagten, daß eine im Unfallzeitpunkt bestehende Erwerbsaussicht durch spätere Ereignisse ohnehin weggefallen wäre (vgl. dazu das Senatsurteil vom 25. April 1972 - VI ZR 134/71 - LM § 844 Abs. 2 BGB Nr. 45 = VersR 1972, 834).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Denn die Ersatzfähigkeit eines Erwerbsschadens setzt nicht unbedingt voraus, daß der Geschädigte auf den Erwerb einen Rechtsanspruch gehabt hatte, vielmehr genügt eine tatsächliche Erwerbsaussicht(Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 - VersR 1973, 423, 424).
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

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  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen

    Voraussetzung für diese Beweiserleichterung ist allerdings, daß der Schadensersatz fordernde Kläger zunächst die Tatsachen darlegt und im Streitfall beweist, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit der Gewinnerzielung ergeben soll; insoweit trägt er die volle, nur durch § 287 ZPO gemilderte Beweislast (vgl. BGHZ 54, 45, 55 ff; BGH, Urt. v. 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72, NJW 1973, 700, 701).
  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84

    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu

    Die Ersatzfähigkeit eines Erwerbsschadens setzt zwar nicht voraus, daß der Geschädigte auf den Erwerb einen Rechtsanspruch gehabt hätte, vielmehr genügt gemäß § 252 Satz 2 BGB eine tatsächliche Erwerbsaussicht (BGHZ 67, 119, 122; 75, 366, 368; Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 - VersR 1973, 423, 424 = NJW 1973, 700, 701).
  • BGH, 05.10.1982 - VI ZR 31/81

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt und ergibt sich auch schon aus dem Gesetz, daß insoweit eine bloße Wahrscheinlichkeit genügt und insbesondere ein Rechtsanspruch auf den erhofften Gewinn nicht erforderlich ist (z. B. Senat, NJW 1973, 700 = LM § 842 BGB Nr. 10 = VersR 1973, 423).
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

    Im übrigen ist entgangener Gewinn nach § 252 BGB auch dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte auf ihn keinen Rechtsanspruch, sondern nur eine tatsächliche Erwerbsaussicht gehabt hat (BGHZ 67, 119, 122; 75, 366, 368; BGH NJW 1973, 700 Nr. 4, 701).
  • BGH, 05.07.1977 - VI ZR 44/75

    Umfang des Anspruchs auf entgangenen Verdienst bei Lohnfortzahlung

    Zwar ist es unter dem Gesichtspunkt des § 842 i.V.m. § 252 BGB grundsätzlich ohne Bedeutung, ob ein unfallbedingt entgangener Erwerb ein angemessenes Entgelt darstellte oder ob auf ihn überhaupt ein Rechtsanspruch bestand (Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 - NJW 1973, 700, 701 = VersR 1973, 423).
  • OLG Köln, 19.10.1999 - 15 U 58/99

    Verdienstausfall eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Zwar spielt es für den gemäß §§ 842, 252 BGB zu leistenden Schadensersatz regelmäßig keine Rolle, ob unfallbedingt entgangene Einkünfte ein der Tätigkeit des Geschädigten angemessenes Entgelt darstellen (BGH NJW VersR 1973, 423).
  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77

    Schadensersatz auf Grund einer Amtspflichtverletzung - Übertragung eines

    Zumindest wäre ein solcher Verlauf so ungewiß, daß jetzt noch nicht zu prüfen ist, ob er gegebenenfalls zu Rückforderungsansprüchen des Beklagten führen kann (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 = VersR 1973, 423; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - VI ZR 102/74 = VersR 1975, 425).
  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 251/96

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    - Vorteile, deren späterer Eintritt offen ist (Auswirkung der "Steuerentstrickung" bei späterer Veräußerung), sind nicht anzurechnen (BGH, Urt. v. 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72, NJW 1973, 700, 702).
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